100% Battert
Für uns & künftige Generationen
FÜR WIEDERHERSTELLUNG DER KLETTERROUTEN UND DER FELSENBRÜCKE AN DER BADENER WAND
Die sagenumwobenen Battertfelsen sind eines der Wahrzeichen von Baden-Baden und des gesamten Schwarzwaldes. Besonders beeindruckend ist die imposante „Badener Wand“. Schon im 19. Jahrhundert war sie wegen der unvergleichlichen Aussicht, die sich vom Felskopf bietet, ein beliebtes Ausflugsziel, und an der gewaltigen Wandflucht wird seit über hundert Jahren geklettert. Seit dem 12. Dezember 2022 ist das nach dem Willen von Regierungspräsidentin Sylvia Felder nicht mehr erlaubt. An diesem Tag hat die Stadt Baden-Baden im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Begründet wird die Maßnahme mit dem Schutz des Wanderfalken, der dort seit 2004 regelmäßig brütet, in einzelnen Jahren aber keinen Bruterfolg hatte.
Unsere Klage soll als unbegründet abgewiesen werden
Am 8. Juli ist uns die Klage-Erwiderung des Regierungspräsidiums vorgelegt worden. Erwartungsgemäß wird beantragt, unsere Klage als unbegründet abzuweisen – auf wortreichen 85 Seiten!
Keine neuen Einlassungen, keine neue Expertise – letztendlich nur die Wiederholung bekannter Argumente. Neu ist einzig das Eingeständnis, dass am Battert seit diesem Jahr ein Uhu gesichert nachgewiesen ist – natürlich ist dieser aber keinesfalls für den angeblich schlechten Bruterfolg verantwortlich.
Der Tenor ist und bleibt derselbe: das Regierungspräsidium weiß alles besser, und der Gegenseite wird pauschal jegliche Fach- und Sachkenntnis abgesprochen.
Hier wird mit überbordender Rhetorik eiskalt kalkuliert, dass die Behörde auf nahezu unbegrenzte Zeit und (Steuer-)mittel zurückgreifen kann, während für uns als die Ressourcen leider sehr endlich sind.
Wie geht es nun weiter?
Es muss erneut eine Erwiderung vom Rechtsanwalt geschrieben werden, die sehr teuer werden wird.
Unser Spendenkonto ist bis auf 700€ so gut wie aufgebraucht.
Fast zeitgleich mit der Klageerwiderung ist das Regierungspräsidium mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit getreten und hat bekannt gemacht, dass die diesjährige Brut mit einem einzigen ausgeflogenen Falkenjungen erfolgreich gewesen sei und will dies als Erfolg seiner radikalen Sperrungen verkaufen (vgl. Badisches Tagblatt/BNN vom 29. Juni).
Dazu passt, dass das Regierungspräsidium uns seit Monaten die Erkenntnisse aus dem Wildtiermonitoring vorenthält. Jetzt erst sollen die Kamerabilder aus 2023 vorgelegt werden.
Anstatt einzugestehen, dass der Abbau aller Kletterrouten an der Badener Wand und der Abriss der Felsenbrücke womöglich übereilt war, lässt man keine Gelegenheit aus, Kletterer und Wanderer zu diskreditieren und allein ihnen die Schuld an misslungenen Bruten zu geben.
Deshalb bitten wir Euch noch einmal um eine gemeinsame Kraftanstrengung, um den Prozess an dieser Stelle nicht beenden zu müssen. Um weiterhin die Interessen der Kletterer und Wanderer vertreten zu können, ist jede Spende sehr willkommen!
Güteverfahren von RP Karlsruhe und STadt Baden-Baden abgelehnt
Am 09.10.23 haben wir beim Verwaltungsgericht Karlsruhe -wie angekündigt- Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden eingereicht.
Das VG hat am 29.11.23 zunächst ein Güteverfahren vorgeschlagen, bei welchem Lösungsmöglichkeiten abseits der Klage hätten erörtert werden können.
Von erfahrenen Güterichter/-innen begleitet, wäre dies eine gute Chance gewesen, den Rechtsstreit gütlich beizulegen und somit ein langwieriges und kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Das Regierungspräsidium KA wie auch die Stadt Baden-Baden haben sich diesem Güteverfahren verweigert. Dabei wurden noch nicht einmal unsere Vorschläge angehört. In der Presse wurde das völlig zurecht negativ kommentiert.
Was sind die nächsten Schritte?
Bis zum 15.02.24 muss die Klagebegründung eingereicht werden.
Danach wird es vermutlich Erwiderungen darauf geben. Bis dann eine mündliche Verhandlung vom Verwaltungsgericht anberaumt wird, kann es gut bis Ende des Jahres dauern.
Das vom DAV Landesverband BW beauftragte ornithologische Gutachten zur Brutsituation des Wanderfalken an der Badener Wand wird die kommende Brutsaison genau beobachten – die Ergebnisse werden ins Verfahren einfließen.
Es wird jetzt also richtig spannend – aber der Weg ist noch ein langer!
Deshalb dürfen wir Euch alle ganz herzlich nochmals um Spenden bitten, damit wir das Klageverfahren auch weiterhin finanziell stemmen können. Danke!
Unser Widerspruchs-bescheid: „Zulässig, aber unbegründet“
Nun ist er da, der lange erwartete Widerspruchsbescheid. „Zulässig, aber unbegründet“, so das Ergebnis. Will heißen: wir durften als Betroffene den Widerspruch zwar einlegen, unsere Argumente sind aus Sicht des Regierungspräsidiums aber nicht stichhaltig. Auf vollen 45 Seiten wird wortreich erklärt, warum das RP in Sachen „Badener Wand“ alles richtig gemacht habe.
Hier der ganze Bescheid zum selber lesen
Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit dem RP haben wir nichts anderes erwartet. Zu keinem Zeitpunkt haben wir Dialogbereitschaft erfahren, sondern uns stets einer Behörde gegenüber gesehen, die ihre Sicht der Dinge mit aller Macht und nahezu unbeschränkten Mitteln kompromisslos durchsetzt.
Wie geht es nun weiter?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Wir stellen unsere Bemühungen ein, den Zugang zur Badener Wand für die Allgemeinheit wieder zu erlangen
Unsere Spendenmittel sind durch das Widerspruchsverfahren weitestgehend aufgebraucht. Allein den Widerspruchsbescheid lässt sich das RP mit 1.140 € vergüten! Es bedarf eines prallgefüllten Geldbeutels, möchte man einer Behörde hier Paroli bieten. Jetzt aufzugeben würde letztendlich bedeuten, sich dem Diktat des RP zu beugen und hinzunehmen, dass dessen Sichtweise ohne Rücksicht auf die Belange der Bürger in Gutsherrenart durchgesetzt wird. Damit wären auch die bisher investierte Mühe und Geldmittel verloren.
2. Wir beschreiten den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass unsere Argumente nicht ausreichend gehört wurden. Wo eine Behörde stets selbstherrlich mitteilt: „wir wissen es dann doch besser“, muss am Ende eben das Gericht entscheiden. In dieses Gerichtsverfahren würde unter anderem ein umfangreiches ornithologisches Gutachten einfließen, das der DAV Landesverband BW beauftragt hat und von dem wir erhoffen, dass es die ausschlaggebenden Argumente des Regierungspräsidiums richtigstellt und entkräftet. Wir schätzen unsere Chancen vor Gericht daher als gut ein.
Wir sind entschlossen, die zweite Option zu wählen. Dafür brauchen wir jedoch erneut Eure finanzielle Unterstützung. Nur mit der Solidarität aller Betroffener können wir uns weiterhin für die Badener Wand und eine für alle offene Natur einsetzen. Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Vorgehen am Battert als Blaupause für weitere geplante Sperrungen dient. Die Tendenz: eine breite Einschränkung des Zugangs zur Natur und die Kriminalisierung derer, die gerne dort unterwegs sind.
Für ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht werden jetzt nochmal ca. 15.000 € benötigt.
Deshalb hier noch einmal unser dringender Spendenaufruf: Wer unsere Arbeit unterstützen möchte – jeder noch so kleine Betrag ist willkommen und bringt uns einen Schritt weiter.
SCHNELL GESCHAFFENE FAKTEN SOLLTEN JEDEN PROTEST ERSTICKEN
Wir, die Initiatoren der Kampagne „100 % Battert“, und acht weitere Privatpersonen und DAV-Sektionen haben fristgerecht Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt. Die erlassende Behörde hat jedoch die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs von vorneherein aufgehoben. Ein Antrag des DAV-Landesverbands auf Eilrechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert.
Noch in der ersten Januarhälfte haben vom Regierungspräsidium beauftragte Industriekletterer Fakten geschaffen. Sie haben die Felsenbrücke zerlegt und die Kletterhaken abgeflext. Was über viele Jahre mit viel Enthusiasmus erarbeitet und liebevoll im Ehrenamt gepflegt wurde, wurde innerhalb weniger Stunden zerstört. Besonders bitter: die Firma, die sich für diese erbärmliche Arbeit hergab, wird von ehemaligen Kader- und Leistungskletterern geführt, die einst aus den Mitgliedsbeiträgen des DAV finanziell unterstützt worden sind.
Wir sind enttäuscht, doch fest entschlossen, trotz der geschaffenen Fakten den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
„GLAUBE KEINER STATISTIK, DIE DU NICHT SELBST GEFÄLSCHT HAST!“
Die unverhältnismäßige Maßnahme einer Vollsperrung ist weder gerechtfertigt noch der Sache angemessen. Das Regierungspräsidium gründet seine Entscheidung auf Mutmaßungen und nicht belegten Daten. Die angeblichen Störungen des brütenden Falkenpaars durch Kletterer werden behauptet, eine zum Vergleich hinzugezogene statistische Auswertung des durchschnittlichen Bruterfolgs bei Wanderfalken in der Region scheint biegsam. Und welchen positiven Effekt sollte eine Sperrung außerhalb der Brutzeit haben? Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass der Brutplatz nach dem Ausfliegen der Jungvögel nicht mehr genutzt wird. Warum ist es dann zu einer Verschlechterung des Bruterfolgs gekommen?
Das Regierungspräsidium ignoriert beharrlich dokumentierte Hinweise auf natürliche Störungen. Dazu werden Nesträuber (Uhu, Waschbär, Marder), schlechte Witterungsbedingungen oder die sonnenexponierte südwestliche Lage des unüberdachten Horstplatzes in der Badener Wand gezählt.
Ganz allgemein stellt sich die Frage, ob der Falke am Battert tatsächlich so gefährdet ist wie behauptet, auch angesichts der Tatsache, dass sich die Falkenpopulation insgesamt erholt hat (der Wanderfalke ist nicht mehr auf der „Roten Liste gefährdeter Arten“), ja sich der Falke ganz offenbar an seine menschlichen Nachbarn gewöhnt hat: Wanderfalken brüten inzwischen sogar in Großstädten und in Industrieanlagen.
KOMPROMISS STATT KONFRONTATION
Der Verfügung des Regierungspräsidiums geht eine jahrelange Diskussion voraus. Wir Kletterer sind immer wieder Kompromisse eingegangen, nicht selten kamen die Vorschläge dafür von unserer Seite. Doch zuletzt wurden wir immer weiter zurückgedrängt, immer weniger gehört. Die Linie war klar, die Vollsperrung schon lange beschlossene Sache.
Einen diesen Namen verdienenden Dialog zwischen Behörde und Betroffenen hat es am Ende nicht mehr gegeben. Ein letzter Versuch seitens der Kletterer, das Regierungspräsidium an den Verhandlungstisch zurückzubringen, waren ein offener Brief an Regierungspräsidentin Felder vom 4. November 2022 mit mittlerweile fast 8000 Unterschriften und eine Demonstration am 27. November 2022 mit über 200 Teilnehmern.
Mit dem Vollzug der Anordnung und dem Entfernen der Infrastruktur an der Badener Wand hat das Regierungspräsidium allerdings nachdrücklich unterstrichen, dass es daran nicht interessiert ist.
WANDERFALKEN MUSS MAN ANDERS SCHÜTZEN
Kein Kletterer will dem Falken etwas zuleide tun! Wir sind weiterhin zu Kompromissen bereit, wenn sie dem Bruterfolg dienen. Wir würden eine vollständige Sperrung der Badener Wand während der Balz- und Brutzeit mittragen – bisher war nur der Teil der Wand gesperrt, in dem sich der Horst befand.
Diese Maßnahme muss aber durch ein echtes Monitoring der brütenden Wanderfalken begleitet werden, um konkrete Störungen erkennen und ihnen in adäquater Weise begegnen zu können. Ohne Wildtierkameras kann über den Grund des Scheiterns einer Brut nur gemutmaßt werden.
Außerdem muss eine Sperrung mit einer verständlichen Beschilderung deutlicher gemacht werden als das bisher der Fall war. Auch die Felsenbrücke hätte besser abgesichert werden können. Entsprechende Vorschläge unsererseits wurden in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt. Sich dann über eine mangelnde Beachtung der Beschränkungen zu echauffieren ist scheinheilig.
WIR WOLLEN EIN MITEINANDER VON MENSCH UND NATUR
Am Battert zeigte sich bisher eindrucksvoll, dass Natur- und Artenschutz vereinbar sind und gerade durch die Teilhabe des Menschen an der Natur möglich ist. Zahlreiche Maßnahmen zum Vogelschutz wurden von Kletterern initiiert, umgesetzt und in der Gemeinschaft der Kletterer kommuniziert. Es ist allgemein anerkannt, dass gerade dieses zur Akzeptanz der Schutzmaßnahmen beigetragen hat.
Die Entscheidung von Regierungspräsidentin Felder aber zeugt von mangelndem Respekt für die ehrenamtliche Naturschutzarbeit der Kletterer und ihre langjährigen Bemühungen um den Schutz des Wanderfalken sowie von einem Unvermögen, das eng verflochtene Miteinander und Ineinander von Mensch und Natur zu begreifen.
Fakt ist, dass einseitige und nicht nachvollziehbare Verbote dem Naturschutzgedanken mehr schaden als nutzen und Akzeptanz nur durch Transparenz erreicht wird. Gerade Natursportler werden ihr ganzes Bemühen in den Schutz der von ihnen geliebten und, ja, auch genutzten Natur verwenden, solange sie von der Natur nicht entfremdet werden. Denn nur wer Flora und Fauna aus nächster Nähe bewundern und erleben kann, wird ein tiefgreifendes Verständnis und Respekt für die Natur entwickeln.
Es liegt in unserer Verantwortung, dass das auch in Zukunft noch möglich ist und künftigen Generationen nicht nur ein rein virtueller Zugang zu „Natur“ bleibt.
ERHALTET DAS KLETTERPARADIES BADENER WAND
57 Routen durchziehen die Badener Wand. Von ganz leicht (Kuhweg, 2) bis sackschwer (Maßstäbe, 9-) ist alles dabei. Die ersten Routen wurden noch im 19. Jahrhundert erstbegangen. In den 1930er Jahren eröffnete Walter Stößer aus Pforzheim mit dem „Alten“ und dem „Neuen Pforzheimer Weg“ (4+ bzw. 6) große, klassische Linien, die sich zu den beliebtesten Routen im Gebiet entwickelten.
1986 setzte Michael Hummel mit der ersten Neuner-Tour am Battert neue „Maßstäbe“ (9-). Oli Jacob vervollständigte mit seinem sicheren Gespür für tolle Linien im neuen Jahrtausend das breite Tourenspektrum an der Badener Wand mit herrlichen Routen wie „Sonnenkönig“ (6+/7-), Tanz der kleinen Feen (7) oder „Brigandefeschd“ (6+).
Bei fast 60 m Wandhöhe trägt die Badener Wand unverkennbar alpinen Charakter. Kaum irgendwo im Mittelgebirge lässt sich echtes Bergfeeling so unmittelbar erleben. Wer dies liebt, muss in Zukunft weite Wege auf sich nehmen. Dem Klimaschutz ist mit der Sperrung ein echter Bärendienst erwiesen.
WAS IST KULTURGUT IN DER UNESCO-KULTURERBESTATT EIGENTLICH WERT?
Mit der einzigartigen Felsenbrücke ging Baden-Baden ein ganz besonderes Kleinod verloren. Nirgendwo sonst ließ sich die Schönheit der Kurstadt und ihre Umgebung auf derartige Weise bewundern: von hoher Warte, aber sicher geschützt reichte der Blick weit über die UNESCO-Welterbestätte Baden-Baden bis zum Nationalpark Schwarzwald und zur von den Vogesen begrenzte Rheinebene.
Die Felsenbrücke gehörte zu einem Wegenetz im und um den Battert, das in seiner Gesamtheit ein herausragendes Zeugnis für die Erschließung der die Kurstadt umgebenden Landschaft im 19. Jahrhundert darstellt. Bereits 1840 wurde die Felsenbrücke erstmals erwähnt. Es gibt zahlreiche historische Stiche aus dem 19. Jahrhundert mit der romantischen Felsenbrücke als Motiv, für viele Ansichtskarten stand sie Modell.
Das ist nun, 180 Jahre nach ihrem Entstehen, durch die Kulturvergessenheit der Regierungspräsidentin nicht mehr möglich.
DAS SIND UNSERE ZIELE
Uns geht es um die juristische Klärung des Sachverhalts auf verwaltungsrechtlicher Ebene, weil alle anderen Lösungsansätze und Kompromissvorschläge ins Leere gelaufen sind und das Regierungspräsidium mit seiner übereilten Umsetzung der Allgemeinverfügung bereits irreversiblen Schaden angerichtet hat.
Nun muss ein Widerspruchsverfahren im Sinne einer Expertise aufklären, ob die angeführten Gründe für den Erlass der Allgemeinverfügung ausreichend sind oder ob nicht zuerst mildere Mittel hätten zum Einsatz kommen müssen.
Wird der Widerspruch abgewiesen, muss ein Rechtsstreit klären, ob eine Behörde ohne hinreichende Begründung so handeln darf.
Wir sind bereit, durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen, um in der Sache entweder ein verbindliches Urteil zu erlangen oder einen Vergleich in folgendem Umfang:
- Erhalt des Zugangs zur Badener Wand für alle Besucher außerhalb der Brutzeit
- Wiederaufbau der Felsenbrücke
- Wiederherrichtung der Kletterinfrastruktur
- genaues Monitoring der brütenden Wanderfalke, um konkrete Störungen erkennen und ihnen in adäquater Weise begegnen zu können.
FÜR WEN WIR AKTIV SIND
Von der Totalsperrung der Wand sind alle betroffen, die den Battert in seiner Gesamtheit und die Felsenbrücke ohne Einschränkungen erleben möchten – so, wie es jahrzehntelang möglich war.
Das sind junge und alte Menschen aus Baden-Baden, Touristen aus dem In- und Ausland und nicht zuletzt auch Kletterer, die an der Badener Wand aktiv sein und keine weiten Fahrten auf sich nehmen wollen, um ihren Sport ausüben zu können.
Wir sind aktiv im Namen aller, die verhindern wollen, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der auf andere Felsen ausstrahlt, weil ein ideologisierter Naturschutz durch Behördenwillkür ohne jedes Augenmaß „von oben herab“ diktiert wird.
WARUM IHR UNSERE KAMPAGNE UNTERSTÜTZEN SOLLTET
Die Begründung der Behörde steht auf tönernen Füßen. Zu viele Fragen sind offen geblieben. In einer Demokratie ist es ein legitimes Recht und gute Praxis, umstrittenen Entscheidungen juristisch prüfen und offene Fragen klären zu lassen.
Zudem ist zu befürchten, dass die Allgemeinverfügung nur der Anfang von weiteren Verboten und Einschränkungen für Besucher des Batterts ist. Das soll und muss verhindert werden.
Eine Verbotskultur, wie sie sich im Fall „Badener Wand“ manifestiert, wird gerade bei so sensiblen und emotionalen Themen wie dem Naturschutz nicht nachhaltig funktionieren, wenn die Betroffenen nicht „mitgenommen“ werden. Nur ein ergebnisoffen geführter Diskurs auf Augenhöhe schafft für Verfügungen im öffentlichen Raum Akzeptanz – alles andere führt zur allgemein beklagten Demokratieverdrossenheit
WIE IHR UNS UNTERSTÜTZEN KÖNNT
Wir sind alle keine Juristen, deshalb ist ein Rechtsexperte unabdingbar notwendig, um eine Erfolgschance zu haben. Um einen Anwalt und alle Verfahrenskosten bezahlen zu können, benötigen wir Geld. Deshalb haben wir die Crowdfundingkampagne „100% Battert“ ins Leben gerufen. In ihrer ersten Phase sind 13.555€ an Spendengeldern zusammengekommen. Wir danken mehr als 200 Spendern ausdrücklich für ihre großzügige Unterstützung.
Auch nach Ende der ersten Phase könnt Ihr uns weiter finanziell unterstützen. Nach wie vor ist jeder Euro willkommen.
Die Spenden werden konkret verwendet für:
- Widerspruchsverfahren gegen die Allgemeinverfügung
- Gerichtskosten des Verfahrens für Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht, um die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung wiederherzustellen.
- Kosten für die anschließende Klage
- Grundsätzliche Anwaltskosten.
Die finanzielle Abwicklung wird von Dagmar Rumpf betreut (Leiterin der Ortsgruppe Bühl des DAV Offenburg, Schatzmeisterin des AKN Battert und Buchautorin „Battert. Klettern – Wandern – Schauen), die alle Buchungen kontrolliert.
Wir berichten transparent über Ausgaben und Fortschritte
Der Fortgang des Prozesses ist natürlich nicht nur von uns abhängig. Andere Parteien haben ebenfalls Widerspruch eingelegt und planen unter Umständen eine Klage. Mit ihnen werden wir uns selbstverständlich verständigen, um die Spendengelder möglichst effizient einzusetzen.
Falls aufgrund eines positiven frühen Urteils oder Vergleichs das gespendete Geld nicht länger für einen Prozess benötigt wird, unterstützen wir folgende Organisationen mit jeweils 50 % des Restbetrags:
- Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Battert (AKN) für die Wiederherstellung der Kletterrouten an der Badener Wand
- Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) in Baden-Württemberg im NABU mit einer sachbezogenen Spende für das Wanderfalken-Monitoring am Battert.
Projekt-Initiatoren:
Wer steht hinter dem Projekt?
Sabine Bauer
- Vorstand Alpinistik DAV Ettlingen
Timo Braun
- Wanderer & Naturfreund
Unterstützer
- AKN (Arbeitskreis Klettern und Naturschutz Nordschwarzwald)
- DAV Bundesverband
- Ralf Dujmovits (Extrembergsteiger, Bergführer und Expeditionsleiter)
- Bernd Kullmann (Bergsteiger, Kletterer)
- Panico Alpinverlag